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Keine Chance für Spassbieter

Sie haben einen Artikel über Ebay verkauft und der Käufer will nicht zahlen?
Mit uns zu Ihrem Geld!

Prüfen Sie kostenlos Ihren Anspruch!

So funktioniert Spassbieter.de

Zusammenfassend:

Schritt 1: Wir prüfen Ihren Fall

Schritt 2: Unsere Inkassodienstleister kümmern sich um Ihren Anspruch

Schritt 3: Sie erhalten den kompletten Verkaufspreis inkl. Zinsen

Schritt 4: Sie versenden die Ware an den Käufer

Sie sind unsicher ob Sie Rechtsansprüche haben?

Sie haben noch Fragen?
Vielleicht helfen unsere FAQ's!

Ja! Unsere Online-Prüfung sagt Ihnen in wenigen Schritten, ob Sie einen Anspruch haben und das völlig kostenlos. Geben Sie einfach die Verkaufsübersicht ein.

Unsere Inkassodienstleister übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Käufer. Sie können sich entspannt zurücklehnen, während unsere Rechts-Experten Ihren Anspruch durchsetzen – wenn nötig auch vor Gericht. Wir informieren Sie stets über den aktuellen Status Ihres Falls.

Der Service ist für Sie komplett kostenlos. Auch durch unsere Inkassodienstleiter entstehen Ihnen keine Kosten.

Individuell und Exzellent

Spaßbieter sind mehr als nur ärgerlich und kosten viel Zeit und Mühe. Wir helfen Ihnen dabei Ihren Verkaufspreis einzuholen.

vorgerichtliches Inkassoverfahren

Unsere Inkassodienstleister sehen sich als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Schuldner. Sie versuchen die Angelegenheit schnellst möglich ohne die langwierige Beauftragung von Gerichten für Sie zu klären.

gerichtliches Mahnverfahren

Unsere Inkassodienstleister beantragen für Sie gegebenenfalls einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Nach Erlangung eines Titels werden die Erfolgsaussichten von diversen Vollstreckungsmaßnahmen, z.B. der Konto- oder Gehaltspfändung mittels eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss  oder der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen geprüft.

Langzeitüberwachung

Im Rahmen der Langzeitüberwachung prüfen unsere Inkassodienstleister in regelmäßigen Abständen die Vermögenssituation Ihrer Schuldner. Wird eine Bonitätsverbesserung festgestellt, so wird Ihre Forderung erneut geltend gemacht. So können schon längst abgeschriebene Forderungen noch erfolgreich realisiert werden.

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